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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Teilnahme- und Benützungsbedingungen für den Beitritt in den Verein „Ironracing“

1. GELTUNG DER TEILNAHME- UND BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN

Die Teilnahme an Ausfahrten und Veranstaltungen des Vereins „Ironracing“ erfolgt 
ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Teilnahme- und 
Benützungsbedingungen. Die Teilnahme- und Benützungsbedingungen gelten als 
anerkannt, sobald eine Anmeldung für den Beitritt in den Verein „Ironracing“ durch das  
Mitglied eigenhändig bzw. bei minderjährigen Mitgliedern zusätzlich durch die 
Unterschrift des Erziehungsberechtigten erfolgt ist. 

2. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER

Das Mitglied sichert zu, die für die Radfahrrouten notwendigen psychischen und 
physischen Voraussetzungen mitzubringen. Es nimmt zur Kenntnis, dass durch 
Medikamente, Alkohol und Drogen beeinträchtigte Personen von der Teilnahme an den 
Veranstaltungen und der Benützung des Bikeparks jedenfalls ausgeschlossen sind. 
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass es die für die Radtour notwendige 
Ausrüstung verwendet. Es verpflichtet sich einen Fahrradhelm zu tragen und nimmt zur 
Kenntnis, dass im gesamten Bikepark Eisenstadt und bei allen Ausfahrten sowie 
Fahrtechnikkursen Helmpflicht besteht. Das Tragen von Protektoren ist ebenfalls Pflicht.

Das Mitglied hat sämtliche Anweisungen, insb. Sicherheitsanweisungen, der 
Vorstandsmitglieder genau zu befolgen. 
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass ein Befahren des Bikeparks Eisenstadt sowie die 
Teilnahme an Ausfahrten und Fahrtechniktrainings nur auf den dafür vorgesehenen 
Strecken innerhalb der Betriebszeiten erlaubt ist. 

 

Das Mitglied ist verpflichtet alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer Schädigung 
des Fahrrades sowie des Bikeparks Eisenstadt führen. 

 

Das Mitglied erklärt sich mit den Vorschriften über Sicherheitshinweise und 
Veranstaltungsregeln einverstanden und verpflichtet sich diese zu beachten. Es 
verpflichtet sich insb. auch die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den 
einzelnen Strecke zu beachten und einzuhalten. 
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Mitbeförderung dritter Personen und Tieren 
auf einem Fahrrad nicht erlaubt ist. 
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad über eine den gesetzlichen 
Bestimmungen genügende Beleuchtung verfügt und hat diese einzuschalten. 
Das Mitglied verpflichtet sich seine Geschwindigkeit insb. dem Schwierigkeitsgrad der 
Abfahrt, der Umweltbedingungen und seinem Können anzupassen. 
Das Mitglied ist verpflichtet seine Ausrüstung (insb. sein Fahrrad) zu kontrollieren, sich 
mit seiner Ausrüstung (insb. dem Fahrrad) vertraut zu machen und auch die von ihm 
gewählte Strecke im vornhinein zu besichtigen bzw. eine Besichtigungsrunde im 
angemessenen Tempo zu absolvieren, um derart mögliche Gefahrenstellen und die 
Geländestrecke sowie deren natürliche Beschaffenheit sowie einzelne bauliche Teile an 
der Strecke zu erkennen. 
Das Mitglied nimmt zudem zur Kenntnis, dass sich auf den Abfahrten zum Teil 
künstliche Hindernisse oder Schanzen befinden, die umfahren oder gesprungen werden 
können. Es verpflichtet sich derartige Hindernisse jedenfalls insb. dann zu umfahren, 
wenn sein Können, seine physischen oder psychischen Voraussetzungen, die äußeren 
Bedingungen (z.B. Wetter, Bodenbeschaffenheit aufgrund von Regen) für die Nutzung 
des Hindernisses nicht ausreicht. 
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass auf den Strecken mit Gegenverkehr zu rechnen ist 
und passt seine Geschwindigkeit diesem Umstand an. 

3. RECHTE UND PFLICHTEN DES VEREINS „IRON RACING“

Der Vorstand des Vereins „Ironracing“ ist berechtigt, Mitglieder, die gegen 
Verpflichtungen in den Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder gegen 
Sicherheitshinweise und Veranstaltungsregeln verstoßen oder die Voraussetzungen für 
eine Radtour nicht mitbringen, von der Nutzung des Bikeparks Eisenstadt, sowie von der 
Teilnahme an Ausfahrten und Fahrtechniktrainings auszuschließen. Die 
Voraussetzungen für eine Radtour bringen Mitglieder insb. dann nicht mit, wenn ihre 
Ausrüstung (z.B. Fahrrad) nicht geeignet ist oder sie die physischen und psychischen 
Voraussetzungen für die von ihnen gewählte Radstrecke nicht mitbringen. 
Dem Vorstand des Vereins „Ironracing“ bleibt es vorbehalten, die Radrouten des 
Bikeparks Eisenstadt wegen unvorhergesehener Umstände, insb. solchen die die 
Sicherheit von Mitgliedern gefährden, abzuändern bzw. einzuschränken. Bei Vorliegen derartiger Umstände ist der Vorstand des Vereins „Ironracing“ auch 
berechtigt, die Nutzung des Bikeparks Eisenstadt vollständig zu untersagen. 
Dem Vorstand des Vereins „Ironracing“ bleibt das Recht vorbehalten, das Mitglied auf 
die Vollständigkeit seiner Ausrüstung (insb. auch das Fahrrad) sowie auf seine 
körperliche und psychische Verfassung hin zu kontrollieren und hat das Recht das 
Mitglied im Falle der Unvollständigkeit der Ausrüstung sowie für den Fall, dass diese 
nicht geeignet ist sowie für den Fall der Nichteignung des Mitglieds in körperlicher oder 
geistiger Hinsicht von der Nutzung des Bikeparks Eisenstadt sowie der Teilnahme an 
Ausfahrten und Veranstaltungen auszuschließen.  

4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Die Mitglieder des Vereins „iron racing“ nehmen zur Kenntnis, dass die Strecken weder 
präpariert sind, noch gesichert sind. Die Gefahren der Strecken unterscheiden sich 
durch die Streckenführung sowie den Schwierigkeitsgrad des Geländes. Diese Gefahren 
bestehen insb. in steileren Abfahrten und Auffahrten. Aufgrund der vorliegenden 
Untergrundbedingungen kann es zu Unebenheiten, Vertiefungen und Löchern kommen. 
Trotz regelmäßiger Wartung und Sichtung der Strecke können diese vom Vorstand des 
Vereins „iron racing“ nicht ausgeschlossen werden. 
Das Mitglied ist sich bewusst, dass mit der von ihm ausgeübten Nutzung des Bikeparks 
Eisenstadt sowie der Teilnahme an gemeinsamen Ausfahrten je nach gewählter Strecke 
Gefahren verbunden sind. 

 

Vom Mitglied mitgebrachte Ausrüstung und Fahrräder müssen den neuesten 
Sicherheitsnormen und Standards entsprechen. Für den Zustand des Fahrrades und 
seiner Ausrüstung ist der Nutzer jeweils selbst verantwortlich. 
Die Haftung des Vereins „Ironracing“ für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von 
Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus 
Ansprüchen Dritter gegen das Mitglied, ist ausgeschlossen.  
Der Verein „Ironracing“ haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter (mit 
Ausnahme von Erfüllungsgehilfen), höhere Gewalt, durch Tiere oder durch vom Mitglied 
verwendete Gegenstände (wie etwa ein nicht ordnungsgemäß gewartetes Fahrrad) 
zurückzuführen sind. 

 

a) Haftungsbeschränkung bei Teilnahme an Mountainbike-Rennen: 
Die Teilnahme an Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet auf alle 
Rechtsansprüche gegenüber dem Verein oder Vorstandsmitgliedern. Es gelten die 
Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, diese 
sorgfältig zu lesen und dies dem Vorstand gegebenenfalls zur Kenntnis zu bringen. Der 
Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust und für Schäden von/an Rädern und 
Material. 

 

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften selbst 
verantwortlich. 

 

Die Strecke führt zum Teil über naturbelassenes Gelände, mit plötzlichen und 
unerwarteten Hindernissen sowie sonstigen Gefahren muss gerechnet werden.  

Mit anderen Fahrzeugen, Fußgängern etc. muss ebenfalls gerechnet werden. Im 
Übrigen gilt die StVO. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane ist sofort Folge zu 
leisten. Es besteht Helmpflicht! 

 

b) Haftungsbeschränkung bei Teilnahme an Vereinsausfahrten und Touren: 
Mitglieder und Gäste vom Verein „Ironracing“ nehmen zur Kenntnis, dass weder der 
Verein noch dessen Organe, noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige 
Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig 
von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Techniktraining, o.ä.) eintreten. Die 
Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und 
Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Rechtsansprüche 
gegenüber dem Verein und dessen Organen. Der Verein übernimmt keine Haftung für 
den Verlust und für Schäden von/an Rädern und Material. Jeder Teilnehmer anerkennt 
durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen 
Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, 
Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der 
Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, 
durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus 
sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und 
unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger 
sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus 
resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder 
verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung 
gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Es besteht 
Helmpflicht! Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften selbst 
verantwortlich. 

5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Benützungsbedingungen nicht 
wirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses 
Vertrages nicht berührt. 
Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die örtliche Zuständigkeit des am 
Sitz des Vereins „Ironracing“ sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt 
österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. 

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