NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Teilnahme- und Benützungsbedingungen für den Beitritt in den Verein „Ironracing“
1. GELTUNG DER TEILNAHME- UND BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN
Die Teilnahme an Ausfahrten und Veranstaltungen des Vereins „Ironracing“ erfolgt
ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Teilnahme- und
Benützungsbedingungen. Die Teilnahme- und Benützungsbedingungen gelten als
anerkannt, sobald eine Anmeldung für den Beitritt in den Verein „Ironracing“ durch das
Mitglied eigenhändig bzw. bei minderjährigen Mitgliedern zusätzlich durch die
Unterschrift des Erziehungsberechtigten erfolgt ist.
2. RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
Das Mitglied sichert zu, die für die Radfahrrouten notwendigen psychischen und
physischen Voraussetzungen mitzubringen. Es nimmt zur Kenntnis, dass durch
Medikamente, Alkohol und Drogen beeinträchtigte Personen von der Teilnahme an den
Veranstaltungen und der Benützung des Bikeparks jedenfalls ausgeschlossen sind.
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass es die für die Radtour notwendige
Ausrüstung verwendet. Es verpflichtet sich einen Fahrradhelm zu tragen und nimmt zur
Kenntnis, dass im gesamten Bikepark Eisenstadt und bei allen Ausfahrten sowie
Fahrtechnikkursen Helmpflicht besteht. Das Tragen von Protektoren ist ebenfalls Pflicht.
Das Mitglied hat sämtliche Anweisungen, insb. Sicherheitsanweisungen, der
Vorstandsmitglieder genau zu befolgen.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass ein Befahren des Bikeparks Eisenstadt sowie die
Teilnahme an Ausfahrten und Fahrtechniktrainings nur auf den dafür vorgesehenen
Strecken innerhalb der Betriebszeiten erlaubt ist.
Das Mitglied ist verpflichtet alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer Schädigung
des Fahrrades sowie des Bikeparks Eisenstadt führen.
Das Mitglied erklärt sich mit den Vorschriften über Sicherheitshinweise und
Veranstaltungsregeln einverstanden und verpflichtet sich diese zu beachten. Es
verpflichtet sich insb. auch die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den
einzelnen Strecke zu beachten und einzuhalten.
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Mitbeförderung dritter Personen und Tieren
auf einem Fahrrad nicht erlaubt ist.
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrrad über eine den gesetzlichen
Bestimmungen genügende Beleuchtung verfügt und hat diese einzuschalten.
Das Mitglied verpflichtet sich seine Geschwindigkeit insb. dem Schwierigkeitsgrad der
Abfahrt, der Umweltbedingungen und seinem Können anzupassen.
Das Mitglied ist verpflichtet seine Ausrüstung (insb. sein Fahrrad) zu kontrollieren, sich
mit seiner Ausrüstung (insb. dem Fahrrad) vertraut zu machen und auch die von ihm
gewählte Strecke im vornhinein zu besichtigen bzw. eine Besichtigungsrunde im
angemessenen Tempo zu absolvieren, um derart mögliche Gefahrenstellen und die
Geländestrecke sowie deren natürliche Beschaffenheit sowie einzelne bauliche Teile an
der Strecke zu erkennen.
Das Mitglied nimmt zudem zur Kenntnis, dass sich auf den Abfahrten zum Teil
künstliche Hindernisse oder Schanzen befinden, die umfahren oder gesprungen werden
können. Es verpflichtet sich derartige Hindernisse jedenfalls insb. dann zu umfahren,
wenn sein Können, seine physischen oder psychischen Voraussetzungen, die äußeren
Bedingungen (z.B. Wetter, Bodenbeschaffenheit aufgrund von Regen) für die Nutzung
des Hindernisses nicht ausreicht.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass auf den Strecken mit Gegenverkehr zu rechnen ist
und passt seine Geschwindigkeit diesem Umstand an.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DES VEREINS „IRON RACING“
Der Vorstand des Vereins „Ironracing“ ist berechtigt, Mitglieder, die gegen
Verpflichtungen in den Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder gegen
Sicherheitshinweise und Veranstaltungsregeln verstoßen oder die Voraussetzungen für
eine Radtour nicht mitbringen, von der Nutzung des Bikeparks Eisenstadt, sowie von der
Teilnahme an Ausfahrten und Fahrtechniktrainings auszuschließen. Die
Voraussetzungen für eine Radtour bringen Mitglieder insb. dann nicht mit, wenn ihre
Ausrüstung (z.B. Fahrrad) nicht geeignet ist oder sie die physischen und psychischen
Voraussetzungen für die von ihnen gewählte Radstrecke nicht mitbringen.
Dem Vorstand des Vereins „Ironracing“ bleibt es vorbehalten, die Radrouten des
Bikeparks Eisenstadt wegen unvorhergesehener Umstände, insb. solchen die die
Sicherheit von Mitgliedern gefährden, abzuändern bzw. einzuschränken. Bei Vorliegen derartiger Umstände ist der Vorstand des Vereins „Ironracing“ auch
berechtigt, die Nutzung des Bikeparks Eisenstadt vollständig zu untersagen.
Dem Vorstand des Vereins „Ironracing“ bleibt das Recht vorbehalten, das Mitglied auf
die Vollständigkeit seiner Ausrüstung (insb. auch das Fahrrad) sowie auf seine
körperliche und psychische Verfassung hin zu kontrollieren und hat das Recht das
Mitglied im Falle der Unvollständigkeit der Ausrüstung sowie für den Fall, dass diese
nicht geeignet ist sowie für den Fall der Nichteignung des Mitglieds in körperlicher oder
geistiger Hinsicht von der Nutzung des Bikeparks Eisenstadt sowie der Teilnahme an
Ausfahrten und Veranstaltungen auszuschließen.
4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Mitglieder des Vereins „iron racing“ nehmen zur Kenntnis, dass die Strecken weder
präpariert sind, noch gesichert sind. Die Gefahren der Strecken unterscheiden sich
durch die Streckenführung sowie den Schwierigkeitsgrad des Geländes. Diese Gefahren
bestehen insb. in steileren Abfahrten und Auffahrten. Aufgrund der vorliegenden
Untergrundbedingungen kann es zu Unebenheiten, Vertiefungen und Löchern kommen.
Trotz regelmäßiger Wartung und Sichtung der Strecke können diese vom Vorstand des
Vereins „iron racing“ nicht ausgeschlossen werden.
Das Mitglied ist sich bewusst, dass mit der von ihm ausgeübten Nutzung des Bikeparks
Eisenstadt sowie der Teilnahme an gemeinsamen Ausfahrten je nach gewählter Strecke
Gefahren verbunden sind.
Vom Mitglied mitgebrachte Ausrüstung und Fahrräder müssen den neuesten
Sicherheitsnormen und Standards entsprechen. Für den Zustand des Fahrrades und
seiner Ausrüstung ist der Nutzer jeweils selbst verantwortlich.
Die Haftung des Vereins „Ironracing“ für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von
Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus
Ansprüchen Dritter gegen das Mitglied, ist ausgeschlossen.
Der Verein „Ironracing“ haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter (mit
Ausnahme von Erfüllungsgehilfen), höhere Gewalt, durch Tiere oder durch vom Mitglied
verwendete Gegenstände (wie etwa ein nicht ordnungsgemäß gewartetes Fahrrad)
zurückzuführen sind.
a) Haftungsbeschränkung bei Teilnahme an Mountainbike-Rennen:
Die Teilnahme an Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet auf alle
Rechtsansprüche gegenüber dem Verein oder Vorstandsmitgliedern. Es gelten die
Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, diese
sorgfältig zu lesen und dies dem Vorstand gegebenenfalls zur Kenntnis zu bringen. Der
Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust und für Schäden von/an Rädern und
Material.
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften selbst
verantwortlich.
Die Strecke führt zum Teil über naturbelassenes Gelände, mit plötzlichen und
unerwarteten Hindernissen sowie sonstigen Gefahren muss gerechnet werden.
Mit anderen Fahrzeugen, Fußgängern etc. muss ebenfalls gerechnet werden. Im
Übrigen gilt die StVO. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane ist sofort Folge zu
leisten. Es besteht Helmpflicht!
b) Haftungsbeschränkung bei Teilnahme an Vereinsausfahrten und Touren:
Mitglieder und Gäste vom Verein „Ironracing“ nehmen zur Kenntnis, dass weder der
Verein noch dessen Organe, noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige
Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig
von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Techniktraining, o.ä.) eintreten. Die
Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und
Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Rechtsansprüche
gegenüber dem Verein und dessen Organen. Der Verein übernimmt keine Haftung für
den Verlust und für Schäden von/an Rädern und Material. Jeder Teilnehmer anerkennt
durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen
Organen und dessen Mitgliedern. Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise,
Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der
Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten,
durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus
sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und
unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger
sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Daraus
resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder
verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung
gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Es besteht
Helmpflicht! Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften selbst
verantwortlich.
5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Benützungsbedingungen nicht
wirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses
Vertrages nicht berührt.
Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die örtliche Zuständigkeit des am
Sitz des Vereins „Ironracing“ sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt
österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.