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BIKEPARK REGELN

Hier findest du eine kurze auflistung der Regeln die bei uns im Bikepark Eisenstadt groß geschrieben werden.

1. DER ZUTRITT UND DAS BEFAHREN DES GELÄNDES IST AUSSCHLIEßLICH VEREINSMITGLIEDERN GESTATTET.

Eltern haften für ihre Kinder.

2. DAS BEFAHREN DER STRECKEN IST NUR FÜR GEÜBTE FAHRER.

Der Fahrer sollte ein gutes und sicheres Gefühl für sein Fahrrad und das Gelände haben.

3. DIE BENUTZUNG DES PARKS IST NUR MIT GEEIGNETER SCHUTZAUSRÜSTUNG GENEHMIGT.

Darunter verstehen wir mindestens einen Helm (Halbschale oder Fullface) und Knieschoner. Zusätzliche Schutzausrüstung ist jedem selbst überlassen.

4. VOR JEDEM BEFAHREN IST EINE BESICHTIGUNG ZU FUß, DER JEWEILIGEN STRECKE VERPFLICHTEND.

Schäden an den Strecken oder bauliche Veränderungen können so rechtzeitig erkannt werden.

5. BEI STURM UND SCHLECHTWETTER IST DER ZUTRITT UND DAS BEFAHREN DES PARKS GÄNZLICH VERBOTEN.

Es besteht die Gefahr von einem herabfallenden Ast oder ähnlichem getroffen zu werden. Unter anderem werden beim befahren, bei zu aufgeweichten Boden, die Sprünge beschädigt.

6. DER WITTERUNG ANGEPASST FAHREN.

Staub, Nässe, Laub und Schnee verändern die Beschaffenheit der Strecken

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